Titel:

Die Herkunft der Mathematik ?

Startseite
english
  
ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012 
 
  Wir empfehlen:       
 
Begrenzte Flächenstücke
Das Flächenstück auf der Linken Seite ist von einer krummen und einer geraden Linie begrenzt.
Auch hier kann man die Trapezregel anwenden, muß aber beachten,
dass die erste und letzte Ordinate Null sind; man erhält somit
F~  h * ( y1 + y2 + y3 + y4 )
Die Messung ergibt folgende Werte;
y1 = 12;  y2 = 16;  y3 = 16; y4 = 11mm;h = 10 mm

Somit wird F ~ 10 * (12 + 16 + 16 + 11 )
F ~ 550mm²
Formel aus dem Lehr- und Aufgabenbuch der Geometrie
Und jetzt zwei vereinfachte Darstellungen zum besseren Verstehen.
Flächenstücke die von krummen und geraden Linien begrenzt sind.
Erstes Beispiel:
Der Quadratwert 128 der das Flächenstück umschließt, auf der Abbildung gelb markiert, dividiert durch 4 ergibt den Mittelpunkt 32, multipliziert mit pi 3,14  ergibt das Flächenmaß des begrenzten Flächenstückes.
Also ; 32 * 3,14 = 100,48 cm² oder  Quadrat Wert 128 * 0,785 =100,48cm²
Flächenstücke die von krummen und geraden Linien begrenzt sind.Zweites Beispiel:
Der Quadratwert 64 der das Flächenstück umschließt, auf der Abbildung gelb markiert, dividiert durch 4 ergibt den Mittelpunkt 16, multipliziert mit pi 3,14  ergibt das Flächenmaß des begrenzten Flächenstückes.
Also ; 16 * 3,14 = 50,24 cm² oder Quadrat Wert 64 * 0,785 = 50,24 cm²
Wir besitzen etwas viel wertvolleres als alles Geld und alle Reichtümer dieser Welt, König Salomon
Salomo König von Israel und Juda, wegen seiner Weisheit gerühmt und geehrt lebte um 965-925 v.Chr. .


zur Seite

 

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     

Zurück zur Themenseite:
StudyPaper.com/Startseite/Wissenschaft/Naturwissenschaften/Mathematik

Das Setzen von Verweisen (Links) auf diese Seite ist gestattet und bedarf keine vorherige Absprache.
   
  Startseite  |  english  |  Bookmark setzen  |  Webseite weiterempfehlen  |  Copyright ©  |  Impressum